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Recht und Krieg

16. August 2026 · Gesellschaft und Kultur

Recht und Krieg

„Man vergisst vielleicht, wo man die Friedenspfeife vergraben hat, aber man vergisst niemals, wo das Beil liegt.“ Für die ersten Worte dieses Beitrags habe ich nach den richtigen gesucht und dieses Zitat von Mark Twain gefunden. Es beschreibt sehr gut ein wesentliches Merkmal von uns Menschen, nämlich unsere Neigung dazu, gerne den einfachen Weg zu suchen. Das ist oft auch der schnellere Weg, der uns anfangs mit martialischen Worten Erfolg verspricht und oft als der einzig richtige Weg scheint, hart und fest in der eigenen Überzeugung und uns ein Gefühl der Stärke gibt. Aber gerade aus einer humanitaristischen, also einer neben der auf den Humanismus auch auf das humanitäre Recht der Völker bezogenen Weltsicht sollte klar sein, was dieser Weg bedeutet, wo er endet und dass vermeintlich einfache Lösungen in Wirklichkeit keine sind. Bei wenig ist das so sicher wie beim Phänomen des Krieges.

Euphorisch und sehr emotional, auch wenn scheinbar rational, werden die derzeitigen Dynamiken der Geopolitik diskutiert, globale Machtspiele zerpflückt und es wird überlegt, was das nun für den alten Kontinent bedeutet. Nicht allzu rosig scheint die Zukunft zu sein. Wobei sich schon die Frage stellt: War diese rosige Zukunft immer selbstverständlich? Oder stand Europa nicht immer irgendwie am Abgrund, kurz davor, Opfer eines Flächenbrandes zu sein, wie es so schön heißt? Wenn man nüchtern auf vermeintlich fette Jahre zurückblickt, würde ich eher sagen, dass die Welt vielleicht etwas verkannt wurde und man sich zu sehr darauf verlassen hat, unersetzbar für die Allgemeinheit zu sein. Dennoch, eine nukleare Bedrohung gab es seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges immer, die Bedrohung eskalierender Konflikte zwischen Staaten, Nationen, Imperien und Glaubensrichtungen hat die 500 Jahre davor geprägt.

Und davor war das vermeintlich sehr rohe Mittelalter und davor auch noch die Antike, in der sich ein Imperium anschickte, die Welt zu beherrschen, ohne jeglichen Skrupel. So scheint es zumindest in einem guten Teil der Literatur, die ich mir für die heutige Zeichnung zu Gemüte geführt habe. Und wenn man dann auch noch die Berichte aus Osteuropa und aus dem Nahen Osten verfolgt, geschweige denn die Vorgänge in Teilen Afrikas, wenn man der Rhetorik der großen Staaten lauscht, dann fragt man sich schon: Wie kommen wir Menschen denn überhaupt dazu, dass uns das Phänomen des Krieges offenbar nicht in Ruhe lässt, obwohl wir wissen, dass es nur wenig Gutes für uns birgt, und wenn doch, dann sowieso nur für einzelne? Dabei wurde doch gerade in den letzten Jahrzehnten das humanitäre Völkerrecht immer mehr ausgebaut. Zählt das denn nicht?

Für mich als Offizier des Bundesheeres, der sich vermehrt mit eben diesem Kriegsvölkerrecht beschäftigt hat, ist die Frage besonders relevant, denn meiner Meinung nach hat dessen Funktionieren unmittelbare Auswirkungen auf die Zukunft. Offenbar wurde das erkannt, ich bin aber auch sehr verwundert darüber, wie viele Völkerrechtsexperten es mittlerweile gibt, die nur allzu gerne alle Vorgänge im bewaffneten Konflikt, die nicht in ihr Weltbild passen, als völkerrechtswidrig bezeichnen und mit Maximalbegriffen wie Völkermord oder Genozid um sich schmeißen. Meine Sorge dabei ist vor allem die Wirkmächtigkeit dieser Gesetzlichkeiten, welche durch diese Experten und selbstgerechten Aktivisten für eine reißerische Schlagzeile oder ein aufmerksamkeitsheischendes Statement gefährdet wird, indem sämtliche Medienkanäle damit überflutet werden.

Die Verharmlosung des Holocausts durch eine aktivistische und somit nicht einmal annähernd neutrale UN-Sondergesandte, die Verharmlosung von halsabschneidenden, vergewaltigenden und unterdrückenden Terrororganisationen oder die versehentliche Kriegserklärung an Russland durch die ebenso aktivistische ehemalige deutsche Außenministerin im Europaparlament, die sich heute in Sex-and-the-City-Analogie als frischen Wind im Vorsitz der UN-Vollversammlung inszeniert, sind nur wenige Beispiele für die untergehende Begriffswelt. Wer „Das Ende der Menschheit“ von Karl Krauss kennt, dem dürften die Parallelen zwischen der Handlung im ersten Akt, jenem der Euphorie und der konfliktschwangeren Rhetorik, und der Jetztzeit aufgefallen sein. Es bleibt zu hoffen, dass es zumindest in der näheren Umgebung beim ersten Akt bleibt.

Hier passt ein weiteres Zitat, dieses Mal eben von Karl Krauss, ganz gut: „Krieg ist zuerst die Hoffnung, dass es einem besser gehen wird, hierauf die Erwartung, dass es dem anderen schlechter gehen wird, dann die Genugtuung, dass es dem anderen auch nicht besser geht, und hernach die Überraschung, dass es beiden schlechter geht.“

Doch der Reihe nach, damit alle vom selben sprechen. Dieser Beitrag soll vor allem drei Fragen nachgehen:
• Liegt uns, der Spezies Mensch, der Krieg im Blut? Und wenn ja, sind wir dann zum ewigen Kreislauf und zum ewigen Krieg verdammt? Ist Krieg daher der Normalzustand und Frieden die Ausnahme?
• Was ist ein gerechter Krieg? Was ist Recht zum Krieg und was ist Recht im Krieg? Was bringt dieses Recht, wenn es offenkundig nur allzu oft gebrochen wird?
• Und abschließend: Welche Bedeutung hat das alles für eine humanitaristische Weltsicht, und welche Verantwortung lässt sich daraus für jeden Einzelnen und für die Gesellschaft ableiten?

1. Wir Menschen – Wesen des Krieges?

„Krieg ist der Vater aller Dinge, aller Dinge König. Die einen erweist er als Götter, die anderen als Menschen – die einen lässt er Sklaven werden, die anderen freie.“ Heraklit Um festzustellen, ob uns der Krieg im Blut liegt, ist es notwendig, ein wenig in der Menschheitsgeschichte zurückzugehen und dabei verschiedene Aspekte zu beleuchten. Verschiedene Wissenschaften beschäftigen sich mit der Frage schon seit jeher.

Die Ethnologin Margaret Mead schrieb dazu 1940, dass Krieg eine Erfindung sei, wie die Schrift oder gekochte Speisen, aber eine besonders schlechte. Das würde bedeuten, dass es Krieg noch nicht lange gibt, dass er eine Entscheidung ist und erlernt wurde. Und im Umkehrschluss auch wieder verlernt werden kann.

In eine ähnliche Kerbe schlägt Rutger Bregman mit den Thesen in seinem Buch „Im Grunde gut“. Er zeigt darin durchaus schlüssig auf, dass, entgegen dem immer wieder gerne propagierten Menschenbild, wonach wir von Natur aus egoistisch, gewalttätig und destruktiv sind, wir grundsätzlich kooperativ, empathisch und eben „im Grunde gut“ sind. Gewalt sei nicht Ausdruck der menschlichen Natur, sondern entstehe meist durch Strukturen, Institutionen oder Situationen, die diese Kooperation unterdrücken. Dabei dekonstruiert er die gerne genutzten Sozialexperimente wie das Milgram-Experiment, das Stanford-Prison-Experiment und die fiktionale Geschichte „Herr der Fliegen“ und entlarvt diese plausibel argumentierend als manipuliert und effekthascherisch. Seiner Theorie hält sogar die Konfrontation auf dem härtesten Terrain, nämlich den Geschehnissen im Nationalsozialismus und in den großen Kriegen stand, was durchaus einmal Thema für eine weitere Zeichnung wäre.

Bei der Frage, ob Krieg in uns ist und seit wann es ihn gibt, wollen aber noch weitere Disziplinen mitreden, beispielsweise die Archäologie, die Anthropologie, die Soziologie oder auch die Psychologie. Und so ergibt sich neben dem gerade angesprochenen Denkmuster ein weiteres, nämlich dass die Wurzeln des Krieges schon viel weiter zurückreichen und viel tiefer in uns verankert sind als wir glauben. Denn diese Form der Interaktion bietet einen entscheidenden evolutionären Vorteil. Was wiederum bedeuten würde, dass Krieg ein Teil der menschlichen Natur ist. Er ist nicht erlernt, er ist angeboren.

Jane Goodall beobachtete in den 1960ern mehr als ein Jahrzehnt einen unserer nächsten Verwandten, die Spezies der Schimpansen. Ihr Fazit nach den ersten zehn Jahren: Dieses Tier ist dem Menschen sehr ähnlich, nur freundlicher. Quasi eine nette Version von uns. Bis zu dem Zeitpunkt, als sich von der 50 Tiere starken Gruppe eine kleinere Gruppe sozial und räumlich abspaltete. Dann passierte es. Mehrere Tiere aus der größeren Gruppe trennten ein einzelnes Mitglied der kleineren Gruppe vom Rest und traten und schlugen auf es ein, bis es tot war. Dieses Phänomen setzte sich über Jahre hinweg fort, bis alle männlichen Mitglieder der Untergruppe tot waren. Darauf erfolgte die Übernahme des Territoriums und der Weibchen der kleineren Gruppe. Der Kampf um Reviere oder Paarungspartner, auch bis zum Tod, ist im Tierreich normal. Die Beobachtung aber war besonders, da sich Mitglieder einer sozialen Gruppe koordinierten, um ein Mitglied der anderen Gruppe anzugreifen und zu töten, und das Ganze auch noch nach taktischen Grundsätzen.

Die letzten Vorfahren der Schimpansen und Menschen lebten vor etwa 6 bis 9 Millionen Jahren. Würde das nun bedeuten, dass uns der Krieg schon seit dieser Zeit innewohnt? Dann muss dieser einen evolutionären Vorteil haben. Und wenn wir darauf programmiert sind, bedeutet das, dass alle Friedensbemühungen umsonst sind? Auf der anderen Seite gibt es einen mindestens genauso nahen Verwandten, nämlich den Bonobo, der sich alles andere als konfliktträchtig verhält und Auseinandersetzungen lieber mit ausschweifenden Sexorgien beendet. Luke Glowacki ist Anthropologe und zerpflückt derzeit die beiden angesprochenen Denkansätze.

Er meint, die meisten Wissenschaftler würden sagen, dass Krieg sowohl biologisch als auch kulturell ist, also eine biologische Basis hat, aber durch soziale und kulturelle Institutionen drastisch eingeschränkt werden kann. Dennoch: Fünf Millionen Jahre sind lange her, seitdem ist viel passiert, und evolutionäre Veränderungen können in viel kürzeren Zeiträumen geschehen. Ein soziales Verhalten ließe sich daraus nicht mehr ableiten. Dennoch ist der Schimpanse interessant, weil sein Gewaltmuster dem unseren gleicht. Gruppenweises Aufspüren von anderen, oft kleineren Gruppen und diese auslöschen, das können wir auch. Dass dieses Verhalten ähnlich ist, liegt vermutlich eher an ähnlichen evolutionären Bedingungen wie dem Ressourcenreichtum des Lebensraums oder dem Drang zur Weitergabe der Gene.

Ein gewisses Maß an Gewalt gab es so auch unter den frühen Jägern und Sammlern, auch wenn dieses wahrscheinlich nicht unablässig stattfand.

Verschiedenste archäologische Funde auf allen Kontinenten belegen Massengräber, in denen Skelette mit für Gewalteinwirkung typischen Knochenverletzungen liegen, manche schon etwas verheilt, andere, die offenbar zum Tod geführt haben. Dazu kommen Pfeilspitzen, die zum Teil in Knochen oder in Skeletten selber gefunden wurden, Gliedmaßen, die offenbar zu keinen Körpern gehören, und der Umstand, dass es sich oft um Überreste von Menschen handelt, die nicht aus dem Gebiet des Grabes stammen. Das lässt unterschiedliche Schlüsse zu. Zum einen, dass in diesen Gräbern Menschen liegen, die schon früher Verletzungen erlitten, entweder durch Jagd oder Kampf, oder auch, dass in einigen Gräbern offenbar eine Gruppe an Personen liegt, die gewaltsam starb. Ob dies Resultat einer kriegerischen Handlung war, ein einfacher Überfall, ein religiöses Ritual, eine kollektive Bestrafung oder was auch immer, lässt sich nicht sagen.

Viele dieser Spuren zeigen eben nur eine Gewaltanwendung an, sie können aber genauso gut auf einfache bis Massenmorde oder auf kollektive Gewaltexzesse hindeuten. Forscher auf der Suche nach dem ersten Krieg gehen dennoch von Kriegszuständen aus, was natürlich auch die Frage aufwirft, wie diese den Begriff Krieg definieren. Als archäologische und anthropologische Kategorie ist er recht umfassend gefasst: Krieg ist, wenn Individuen als Gruppe organisiert Mitglieder einer anderen sozialen Gruppe angreifen und töten. Andere definieren ihn als anerkannten Konflikt zweier Gruppen, in denen jede eine Armee ins Feld schickt, um Mitglieder der anderen Armee zu töten. Ich könnte nun auf jede Menge anderer Theorien dazu eingehen, nur denke ich, so kommen wir nicht weiter. Denn Krieg ist heute mehr denn je im Informationsraum allgegenwärtig.

Deshalb benötigen wir eine konkretere Definition als eine Erklärung, warum die ersten unserer Art sich hin und wieder vereinzelt und kollektiv die Köpfe einschlugen. Und so möchte ich heute auch eine Disziplin vorstellen, die sich übergreifender mit dem Phänomen Konflikt und Krieg auseinandersetzt. Die Polemologie, die den Terminus Polemos, also Krieg, in sich trägt, setzt sich als interdisziplinäre Friedens- und Konfliktforschung mit dem Krieg als sozialem Phänomen auseinander, ohne ihn zu glorifizieren oder normativ zu bewerten. Krieg ist hier ein organisierter, kollektiver und gewaltsamer Konflikt zwischen sozialen Gruppen, insbesondere mit politischer Zielsetzung. Charakteristika sind dabei:
• Organisation: Krieg ist kein Chaos, sondern hat immer Strukturen.
• Kollektivität: Krieg wird von Gruppen geführt.
• Gewaltanwendung: Diese ist zentral.
• Zielgerichtetheit: Krieg verfolgt territoriale, wirtschaftliche oder ideologische Ziele.
• Wiederholbarkeit: Die Polemologie untersucht dabei, warum sich Kriege wiederholen, im Sinne von Zyklen und Ursachen von Gewalt.

Mit dieser Definition lässt sich das Phänomen schon etwas genauer abstecken, ohne gleich jeden Streit um die knusprige Mammut-Haxe oder eine opferreiche Naturgottheitsverehrung als Krieg zu bezeichnen. Wobei wir aber dennoch bei einem relevanten Aspekt sind, nämlich der Fassung von Ursachen kriegerischer Auseinandersetzungen. Ned Lebow, ein renommierter Politikwissenschaftler, fasst in seinem Buch „Why Nations Fight“ vier zentrale Motive:
• Fear: Dabei geht es im Wesentlichen um Furcht und Sicherheitsbedenken.
• Interest: Hier spielt materielles Eigeninteresse und der Kampf um Ressourcen eine Rolle.
• Standing: Die eigene Reputation, der Ruf, die Notwendigkeit internationaler Anerkennung und Prestige sind dabei zentral.
• Revenge: Die Vergeltung von früheren Verlusten; man sieht das unter anderem an einer Historifizierung von Konflikten, aber die Auseinandersetzung damit würde heute den Rahmen sprengen.
• Other: Dies führt er noch als Residualkategorie an im Bewusstsein, dass es durchaus Konflikte gibt, die nicht durch die vorhergehenden Kategorien erklärt werden können. Ich finde dieses sokratische Bekenntnis durchaus erfrischend; erinnert er doch an den seinen Ausspruch «Ich weiß, dass ich nichts weiß», ob im zynischen oder durchaus ernüchternden Sinne.

Diese Motive ähneln sehr stark den Treibern der menschlichen Motivation, die sich zur Analyse von menschlichen Handlungen immer und einfach verwenden lassen. Die Abbreviation ist dabei MICE für Money, Interest, Coercion (Zwang) und Ego.

Man könnte sich Stunden über Stunden mit der Frage befassen, woher denn das Phänomen Krieg kommt, was der Begriff bedeutet und warum Menschen ihn führen, auch mit der Frage, ob Menschen den Krieg in sich tragen und eigentlich gar nicht anders können. Oder gleich noch besser: Leben wir in einer Welt des Krieges, und ist der Friede nur eine Phase der Ruhe in diesem Szenario? Diese These mag angesichts der Weltgeschehnisse ernüchternd plausibel erscheinen und überzeugen. Die Konsequenz daraus ist allerdings sehr deterministisch, und eigentlich sind Menschen auch dafür bekannt, hin und wieder gemeinsam den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Alleine diese Metapher birgt meiner Ansicht nach nämlich auch die Aufhebung dieser Determiniertheit.

Der evolutionäre Humanismus schlägt einen Bogen zwischen den beiden Denkrichtungen. Dieser beschreibt die Gewalt als evolutionäres Erbe, genauso aber die Kooperation und Empathie. Beides ist potenziell angelegt, aber nicht zwingend. Eskalieren kann Gewalt im modernen Sinne besonders durch kulturelle und ideologische Überformung; hier seien religiöser Fanatismus, Nationalsozialismus oder Ressourcenkonflikte erwähnt. Gleichzeitig sind es aber auch die Kultur, neuzeitlich die Errungenschaften der Aufklärung sowie die Institutionen, also die Vernunft, die das Potenzial haben, Gewalt immer mehr zurückzudrängen.

Ich wehre mich dagegen, dass wir Menschen Tiere sind, die ihren eigenen Untergang in ihren Genen vorprogrammiert haben. Zu viele Lichtblicke und Errungenschaften sprechen dagegen. Und alleine, dass Menschen sich nicht die Köpfe einschlagen, sondern sich mit Argumenten bewerfen, die einen besser, die anderen schlechter, zeigt, dass das Gegenteil der Fall ist. Menschen sind sich bewusst, dass Gewalt und vielleicht auch der Krieg ein Merkmal ihrer Spezies ist, wie von vielen anderen Spezies auch. Aber die mittlerweile sehr viel stärkere Ausformung des mindestens genauso wesentlichen Merkmals der Kooperation gleicht das Rohere zentral aus. Natürlich ist es nicht immer der einfachere Weg, aber die Konsequenz daraus ist um einiges erträglicher und blühender. Dem war sich schon in allen Zeitaltern seit der Antike die denkende Menschheit bewusst. Genau aus diesem Grund haben sich schon seit jeher Menschen mit den Strukturen des Krieges und auch mit einer Rechtlichkeit, die diese Strukturen mit sich bringen, beschäftigt. Und genau dieser Aspekt ist es, den ich heute in den Mittelpunkt stellen möchte.

2. Krieg und Recht

„Ein ungerechter Frieden ist besser als ein gerechter Krieg.“ Cicero Recht und Krieg stehen in einem Spannungsverhältnis. Derselbe Cicero sagt dazu: „Wenn das Recht schweigt, sprechen die Waffen.“ Eine Gegensätzlichkeit drängt sich einem sofort auf, steht das eine doch für Ordnung, das andere für Ungezügeltheit und Chaos. Recht ist so auch der Versuch, das Zusammenleben zu regeln, Krieg der Ausdruck seines Scheiterns. Und doch bemühen sich Menschen seit jeher, Krieg rechtlich zu fassen, zu legitimieren und auch ein wenig zu zivilisieren. Dabei kommen Fragen auf: Was darf ein Staat tun, um sich zu verteidigen? Wann ist Gewalt legitim? Und welche Regeln gelten im Krieg? Diese Fragen sind keine abstrakte Theorie, sie berühren das Leben derzeit jeden Tag. Der deutsche Bundeskanzler brachte es im Beispiel des Israel-Iran-Konflikts auf den Punkt, als er vor Kurzem sagte: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle.“

Der gerechte Krieg ist keine Erfindung der Neuzeit oder des 20. Jahrhunderts. Moralische Rechtfertigung und rechtliche Begrenzung von Kriegen waren immer schon Thema. Im antiken Griechenland wurden Kriege zwischen Stadtstaaten ausgetragen, in abgesprochenen Schlachten, begrenzt, selten so, dass alle Gegner getötet, großflächig versklavt oder die andere Stadt ausgelöscht wurde. Dies wurde alle paar Generationen wiederholt, um diesen auch den Wert von Wehrbereitschaft, Sicherheit, aber auch Kooperation aufzuzeigen. Dies galt natürlich vor allem für griechische Ethnien, mit Barbaren ging man gerne anders um. Die Römer sprachen vom bellum iustum, dem gerechten Krieg zur Verteidigung oder Wiederherstellung einer gebrochenen Ordnung wie Vertragsbrüche, die Ermordung von Gesandten und die Besetzung von Territorien. Gerecht war der Krieg auch nur dann, wenn er rituell abgesegnet war, der Krieg erklärt wurde und die Zeichen gutstanden. Verlor man den Krieg, hatte man sich eben in den Zeichen geirrt.

Augustinus formte den Begriff zum Ende des weströmischen Reiches und zum Beginn des Mittelalters weiter aus. Krieg war für ihn zwar ein Übel, aber zur Wiederherstellung einer göttlichen Ordnung war ein geringes Übel durchaus vertretbar. Thomas von Aquin stellte später drei bis heute zentrale Kriterien für den gerechten Krieg auf, die heute gerne als ius ad bellum bezeichnet werden:
• Die legitime Autorität: Nur der Souverän eines Staates, etwa ein König oder Fürst – heute auch die Volksvertretung – durfte Krieg erklären.
• Ein gerechter Grund: Ein Krieg soll nur geführt werden, wenn ein schweres Unrecht geschehen war – etwa ein Angriff oder eine schwere Bedrohung.
• Rechte Absicht: Die Absicht des Krieges soll auf Frieden und Gerechtigkeit ausgerichtet sein, nicht auf Rache, Habgier oder Eroberung.

Auch die Kreuzzüge wurden als gerechte Kriege geführt, obwohl politische und wirtschaftliche Interessen eher zentral waren. Und auch der Dreißigjährige Krieg zeigt eindrucksvoll die Diskrepanz zwischen Realität und Theorie auf. Nach anfangs durchaus plausiblen Gründen, die in das Kriterien-Schema passen, spielten sehr schnell persönliche Befindlichkeiten, die Abwägung von Nutzen und Schaden und die Gelegenheit größere Rollen. Kaum verwunderlich, dass der Krieg so lange dauerte. Abschließend, wohl auch vor dem Hintergrund der Ausradierung unüberschaubarer Landstriche und ganzer Bevölkerungsteile und der Angst, durch fehlende Leistungsfähigkeit vielleicht wieder in dunkle, unzivilisierte Zeiten zurückzufallen, einigte man sich auf den Westfälischen Frieden. Dieser stellte erstmals einen internationalen Ordnungsrahmen dar, der auf staatlicher Souveränität beruhte, ein wesentlicher Schritt zu rechtlichen Begrenzungen von Gewalt in den internationalen Beziehungen.

Unterschiedliche Denkmuster durchziehen in dieser Zeit die Gedanken geistiger Größen. Das Aufkommen des Humanismus, der Rationalität und später der Aufklärung beeinflusst wesentlich die Entwicklung des Rechtsbegriffs Krieg.

Hugo Grotius ist dabei als wesentliche Größe hinsichtlich des Souveränitätsgedankens, der Naturrechtslehre und des aufgeklärten Völkerrechts zu sehen. In seiner Trilogie „De iure bellis ac pacis“ von 1625 wollte er ein allgemeines, rationales System des Rechts zwischen Staaten schaffen. Grundlage ist die Vernunft; was der menschlichen Natur im Sinne des Naturrechts entspricht, ist rechtens. Krieg ist nicht per se Unrecht, er kann Mittel zur Durchsetzung von Recht sein. Der gerechte Krieg ist erlaubt, wenn er auf legitimen Gründen basiert. Nur wenn alle friedlichen Mittel erschöpft sind, ist er zur Selbstverteidigung, Rückholung von Eigentum und Rechten und zur Bestrafung von Rechtsverletzungen legitim. Er spricht aber neben diesem ius ad bellum auch das ius in bello an, also Regeln, die im Krieg gelten sollen: Zivilisten sollen geschont, Grausamkeiten vermieden und Verträge eingehalten werden.

Spinoza beispielsweise stellt die Rationalität der Vernunft in den Vordergrund. Er denkt sehr realitätsnah und überlegt bereits, wie sehr Freiheit im Rahmen einer gesellschaftlichen Ordnung sein kann und wie wesentlich dafür der strikte vernunftrechtliche Rahmen sein muss. Die Legitimation zum Kriegsführen hat das Gemeinwesen alleine durch seinen Willen, das Ziel der Kriegsführung ist aber immer der gerechte Friedensschluss. Das Recht zum Friedensschluss hat aber nicht mehr nur das eine Gemeinwesen. Denn hier gehören im Vergleich zur Kriegseröffnung immer zwei dazu, sonst ist er nicht.

Kant denkt hierzu eher friedensorientiert. Er entwarf 1795 eine föderale Weltordnung, in der Rechtsstaaten durch Verträge dauerhaft Frieden sichern. Frieden ist nach Kant kein natürlicher Zustand – er muss durch Vernunft, durch Rechtsstaatlichkeit und internationale Kooperation geschaffen werden.

Carl von Clausewitz bezeichnet den Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Er ist zwar Militärtheoretiker, durch seine starke philosophische Prägung durch den deutschen Idealismus, im Speziellen durch Johann Gottlieb Fichte, aber auch stark staats- und so auch interdisziplinär denkend. Für ihn war Krieg ein strategisches Instrument staatlicher Interessen. Trotz der idealistischen Prägung verfolgte er dabei einen realistischen Ansatz. Trotz seiner analytischen Herangehensweise erkannte er den Krieg als keine exakte Wissenschaft, mehr als ein chaotisches, gefährliches Spiel im merkwürdigen Dreiergespann Gewalt, Zufall und Vernunft. Ziel ist aber immer, das Primat der Politik umzusetzen beziehungsweise gegebenenfalls aufzuzwingen. Sobald dies erreicht ist, ist auch die Gewaltanwendung beendet.

Eine im Vergleich zu den bereits erwähnten Denkern etwas spätere Vertreterin, die sich dazu Gedanken machte, ist Hannah Arendt. Bei ihr steht die Unterscheidung zwischen Macht und Gewalt im Mittelpunkt. Macht entsteht durch Konsens, Gewalt durch Machtverlust. Krieg ist kein Zeichen von politischer Stärke, sondern von politischem Scheitern. Der Krieg muss daher nicht „besser“ geführt, sondern durch die Kultur des Dialogs und der Rechtsstaatlichkeit verhindert werden.

In diesem Auszug lässt sich erkennen, dass sich zwischen diesen idealistischen und realistischen Perspektiven ein philosophisches Feld spannt. Die Frage ist nicht nur, was erlaubt, sondern was ethisch geboten und politisch klug ist. Auch wenn das Konzept des gerechten Krieges heute gerne negiert wird, sind doch Teile der erwähnten Perspektiven in die Charta der Vereinten Nationen mit eingeflossen. So gibt es hier das Prinzip des Gewaltverbots: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die Ausnahmen sind die Selbstverteidigung („Ein Staat darf sich gegen einen bewaffneten Angriff verteidigen.“) und das Mandat des Sicherheitsrates („Der UN-Sicherheitsrat kann militärische Maßnahmen genehmigen, wenn der Weltfrieden bedroht ist.“) Alleine diese Ausdrücke, es gibt noch ein paar mehr davon, zeigen, dass dieses Konstrukt von eben den beschriebenen Gedanken abgeleitet ist und die Idee des gerechten Krieges durchaus noch ein gängiges Konzept darstellt.

Hier schlagen wir nun den Bogen zum eigentlichen Kern der heutigen Arbeit, dem ius in bello, also dem bereits erwähnten humanitären Völkerrecht, auch Kriegsvölkerrecht genannt. Im Rahmen meiner Ausbildung an der Militärakademie ist diese Grundlage zentraler Bestandteil jeglicher Beurteilungsverfahren. Diese Regelungen sind besonders. Sie sind über Jahrhunderte auf den Schlachtfeldern entstanden, tief in den Kulturen und Religionen verankert, sie versuchen das Leiden und die Schäden durch Kriege zu minimieren und verpflichten sowohl Einzelpersonen als auch Staaten. Wichtig ist dabei anzumerken, dass es, egal wie argumentiert, militärische Effizienz nicht schmälert, sondern auf lange Sicht sogar zum Erfolg beitragen kann. Es folgt vor allem dem Motto „Manches ist sogar in Kriegszeiten verboten“ und legitimiert in keinem Fall den Krieg an sich.

Das humanitäre Völkerrecht hat absolute Geltungskraft, es ist einzuhalten, auch wenn einer dieses verletzt. Es soll so im Krieg kein rechtsfreier Raum entstehen, es ist auch unabhängig vom Kriegsgrund beziehungsweise davon, wer angefangen hat, anzuwenden. Das hört sich natürlich sehr idealistisch und abstrakt an. Man sei versichert: Das ist es nicht. Diese Regelungen sind meist nach bewaffneten Konflikten entstanden, nachdem auch in den unterschiedlichen Gesellschaften erkannt wurde, welche verheerenden und vor allem auch langfristigen Folgen fehlende Regularien in Kriegen haben können. Die Rechtskörper entstanden nicht aus Gutdünken und Idealismus, sondern durch Kooperation und aufgrund von Notwendigkeit.

Das Kriegsvölkerrecht beruht auf definierten Grundprinzipien:
• Menschlichkeit: Ziel ist die Schonung und der Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Zusätzlich soll kein Einsatz von unmenschlichen Mitteln erfolgen, die überflüssige Verletzungen und unnötiges Leid verursachen.
• Unterscheidung: Es ist zwischen Kombattanten, Zivilisten, militärischen Zielen und zivilen Objekten zu unterscheiden.
• Verhältnismäßigkeit: Kollateralschäden sind immer mit dem konkreten militärischen Vorteil abzuwiegen.
• Militärische Notwendigkeit: Handlungen, die keinen konkreten militärischen Vorteil bringen, sind verboten.
• Begrenzung: Mittel und Methoden sind zu beschränken, um unnötiges Leid oder übermäßige Verletzungen zu verhindern.

Dazu teilt sich das Kriegsvölkerrecht in zwei Bereiche auf. Jener, der den Schutz von Opfern des Krieges gewährleisten soll, wird als Genfer Recht bezeichnet und handelt vom Umgang mit Zivilisten, Kriegsgefangenen, Verwundeten und so weiter. Der zweite Bereich regelt die Beschränkungen und Verbote bezüglich der Mittel und Methoden der Kriegsführung und nennt sich Haager Recht. Die Haager Landkriegsordnung von 1899/1907 oder auch die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten von 1954 sind hier Beispiele; weitere regeln den Einsatz biologischer oder chemischer Waffen, Landminen oder auch Streumunition. Nicht alle Konventionen sind von allen Staaten unterzeichnet, manche fallen aber mittlerweile unter Gewohnheitsrecht und gelten universell.

Viel tiefer wollen wir hier nicht einsteigen, vielmehr sollten wir auf die Feststellung der unreflektierten Begriffsverwendung in der Gegenwart zurückkommen. Was ist denn nun völkerrechtswidrig? Was ist denn nun Völkermord und Genozid? Und ist die laienhafte und inflationäre Verwendung dieser Begriffe ein Problem?

Völkerrecht wird von den Rechtsunterworfenen, das sind Staaten, gemacht. Sie formulieren Rechtsnormen so, dass sie „nicht allzu sehr weh tun“. Sind die Normen dann doch zu hart, wird durch die Staaten einfach nicht ratifiziert. Und wenn doch, kann man aus solchen Verträgen auch wieder austreten. Das bedeutet zum einen, dass gewisse Akteure auch nicht wegen völkerrechtswidrigem Handeln belangt werden können, wenn sie die jeweilige Norm nicht akzeptiert haben. Zusätzlich ist hinsichtlich des Vorwurfs der Völkerrechtswidrigkeit immer zuerst die jeweilige Situation zu prüfen, rational und nüchtern, was zugegebenermaßen nicht immer so einfach ist. Hier ein paar Beispiele:
• Der Angriff auf Krankenhäuser ist verboten: Es verliert aber den Schutz, wenn dieses militärisch verwendet wird.
• Zivilisten sind zu schützen – sie verlieren aber ihren Schutz, wenn sie sich an den Kampfhandlungen beteiligen. Man darf sie „ohne Warnung töten“.
• Nur die absichtliche Tötung einer geschützten Person oder die absichtliche Zerstörung eines Schutzobjekts ist ein Kriegsverbrechen. Versehentliche, irrtümliche oder gar fahrlässige Aktionen fallen nicht darunter.
• Die Tötung einer geschützten Person oder die Zerstörung eines Schutzobjekts als Nebenwirkung eines Angriffs darf in Kauf genommen werden. Hier gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Brücke von Mostar wurde daher aus rechtlicher Sicht legitim zerstört, wurde sie doch durch vereinzelte Kämpfer genutzt.

Daraus folgt: Nicht alles, was aussieht wie ein Kriegsverbrechen, ist tatsächlich eines. Wenn nun israelische Angriffe auf Krankenhäuser und Schulen oder gegenseitige Angriffe auf zivile Infrastruktur im Russland-Ukraine-Krieg kritisiert werden, ist eben genau hinzusehen. Krankenhäuser und Schulen verlieren ihren Schutz, wenn sie für die Kampfführung genutzt werden. Zivile Infrastruktur ist keine, wenn sie auch militärisch genutzt wird. Und so sind eben diese Beispiele, so schrecklich das sein mag, legitime militärische Ziele.

Ein Zitat eines Kriegsvölkerrechtsexperten zu dem zum Teil losen Charakter des Völkerrechts: „Im nationalen Recht würden wir solche Gesetze nicht erlassen, weil sie nahezu ineffizient sind und kaum vollzogen werden können. Aber im nationalen Recht macht auch nicht der Rechtsunterworfene das Gesetz, sondern von ihm gewählte Abgeordnete. Wenn die Autofahrer die Straßenverkehrsordnung machen würden, würden die meisten vernünftigen Normen erlassen. Raser würden jedoch Folgendes hineinreklamieren: ‚Auf der Autobahn soll man nicht zu schnell fahren, außer man hat es eilig.‘ Damit könnten sie leben. Wenn diese Ausnahme nicht aufgenommen wird, würden Raser die Straßenverkehrsordnung nicht unterschreiben und wären damit auch nicht daran gebunden! Unvorstellbar – aber genau das geschieht im Völkerrecht, als Ausfluss der Souveränität der Staaten.“

Eine Herausforderung ist hierbei natürlich, dass man immer nur die objektive Tatseite sieht. Für die Anwendung des Rechts im Gericht muss auch die subjektive Tatseite gesehen werden. Lag eine Absicht in den Handlungen? Dies ist erst einmal nachzuweisen.

Genau darin liegt auch beispielsweise das Problem mit dem Völkermordvorwurf zum israelischen Vorgehen im Gazastreifen. In Artikel 2 der UN-Völkermordkonvention wird Völkermord als Handlung beschrieben, die in Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die objektive Tatseite ist klar, die Anzahl der Toten spricht für sich, auch wenn ein nicht unwesentlicher Teil davon terroristische Kämpfer der Hamas sind, die Zivilisten als Schutzschild nutzen. Auf subjektiver Tatseite muss der Beweis gelingen, dass diese Angriffe oder sonstige militärische Entscheidungen in Absicht getroffen wurden, das Volk der Palästinenser ganz oder teilweise zu vernichten. Hierfür gibt es Indizien, aber keine Beweise. Ein solcher wäre zum Beispiel ein Dokument wie das „Protokoll zur Wannseekonferenz vom Jänner 1942“.

Derzeit werden alle Maßnahmen mit der militärischen Notwendigkeit begründet und argumentiert, dass die Kollateralschäden zwar groß, aber nicht exzessiv sind im Vergleich zum militärischen Vorteil. Der Internationale Strafgerichtshof sammelt sowohl zum Ukrainekrieg als auch zum Gaza-Konflikt Material, um das Vorliegen von Kriegsverbrechen beziehungsweise Völkermord nachzuweisen. Dies ist auch neben dem Sicherheitsrat die einzige Institution, durch die nach dem Vorwurf des Völkermords oder von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Sanktionen gegen die Beschuldigten zu rechnen ist. Dass das länger dauern kann, ist bekannt. Radko Mladić, der Schlächter von Srebrenica, beispielsweise wurde nach seinen Taten erst 2017 zur Verantwortung gezogen.

Das Argument, dass das Kriegsvölkerrecht zahnlos sei und laufend gebrochen wird, mag in Teilen sicherlich stimmen. Auch dass viele Kriegsverbrecher vermutlich keine Konsequenzen befürchten müssen. Aber dennoch: Diese Rechtsordnung ist ein Minimalkonsens aller Staaten. Sie gilt universell. Sie gibt einem schrecklichen Phänomen Struktur, die verhindert, dass Menschen in solchen Situationen komplett in die Barbarei zurückfallen. Und sie hat einen langen Atem. Dazu darf man nicht vergessen, dass man ja vor allem von den Situationen hört, in denen augenscheinlich Recht gebrochen wurde. Über einen großen Teil, in dem Normen eingehalten werden, wird aufgrund der Sensationslosigkeit erst gar nicht berichtet. Man schafft ja auch nicht gleich die Feuerwehr ab, wenn es diese einmal nicht geschafft hat, ein brennendes Haus vor der vollständigen Vernichtung zu bewahren.

Deshalb möchte ich eben genau in diesem Zusammenhang eine Lanze brechen für diese Institution, die über lange Zeit blutig erkämpft wurde und ebenso erhalten werden sollte wie die Errungenschaften des Humanismus, der Aufklärung, des freien Denkens und der Freiheit selbst. Diese Ordnung ist in Gefahr und droht in nicht einmal einem Bruchteil der Entstehungszeit zusammenzubrechen. Das Problem dabei: Es gibt nur dieses Instrument. Es ist unbedingt notwendig, genau hinzuschauen, auch wenn es in den Augen brennt, Begriffe so zu benutzen, wie sie definiert wurden, Situationen so zu sehen, wie sie erkennbar sind, und dabei die Reflexion nicht zu vergessen, ohne sich von aktivistischem und hysterischem Gekreische beeinflussen zu lassen.

3. Was hat das Ganze mit einer humanitaristischen Weltsicht zu tun?

„Friede ist nicht die Abwesenheit von Krieg. Friede ist eine Tugend, eine Geisteshaltung, eine Neigung zur Güte, Vertrauen und Gerechtigkeit.“ Baruch de Spinoza Eine humanitaristische Weltsicht ist geprägt von ethischer Verantwortung, Vernunft und dem Streben nach persönlicher Reifung sowie nach einer menschlicheren Gesellschaft. Nun haben wir aber festgestellt, dass Gewalt und Krieg ein Teil von uns Menschen sind, ob wir das nun wollen oder nicht. Das humanitäre Völkerrecht zielt darauf ab, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte zu begrenzen, die Opfer des Krieges wie Zivilisten und Kriegsgefangene zu schützen und unnötiges Leid zu verhindern. Hier treffen zwei Bereiche aufeinander: gesellschaftliche und ethische Verantwortung einerseits sowie rechtliche Ordnung andererseits. Zwischen einer humanitaristischen Weltsicht und dem humanitären Völkerrecht besteht daher eine bemerkenswerte ideelle Nähe.

Dies beginnt bei sich deckenden Werten und Prinzipien wie der Menschlichkeit und formt sich in beiden Bereichen prägenden Ideen zur Solidarität und zur Gerechtigkeit aus. Eine humanitaristische Weltsicht steht für Toleranz, Freiheit, Solidarität, Humanität und universelle Menschenwürde. Genau diese Aspekte schützt das humanitäre Völkerrecht, indem es versucht, eine der Hauptgefahren dafür einer Struktur zu unterwerfen und zu regulieren, zum Wohle des Menschen selbst.

Viele Persönlichkeiten haben sich früh für Werte und Prinzipien eingesetzt, die sich heute im humanitären Völkerrecht wiederfinden:
• Giuseppe Garibaldi, der italienische Freiheitskämpfer, war ein Verfechter universeller Menschenrechte und trachtete danach, auch seinen Kriegsgegner menschlich zu behandeln – in der Mitte des 19. Jahrhunderts, noch vor der Gründung des Roten Kreuzes, war diese Haltung ihrer Zeit voraus.
• Voltaires Schriften über Toleranz, Freiheit und das Recht auf Leben beeinflussten die frühe Entwicklung internationaler Normen.
• Franklin D. Roosevelt, später Harry Truman, war nach dem Zweiten Weltkrieg Mitgestalter der internationalen Nachkriegsordnung. Die Gründung der UNO sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gehen auf seinen Einfluss zurück.

Die Schnittmenge einer humanitaristischen Weltsicht und des humanitären Völkerrechts liegt im Bereich gemeinsamer Werte und Ideale. Beides hat einen gemeinsamen Antrieb, nämlich das tiefe Engagement für Humanität, Solidarität und Gerechtigkeit. Aus einer humanitaristischen Weltsicht ergibt sich die Verantwortung, solche Errungenschaften gegen jeden Versuch ihrer Abschwächung, Ignorierung oder Abschaffung zu verteidigen. Ein wesentliches Werkzeug dafür ist vernunftorientiertes Denken. Es ermöglicht, Sachverhalte klar darzustellen, sie trotz unterschiedlicher politischer oder religiöser Überzeugungen nüchtern zu beurteilen und abzuwägen sowie den Wert solcher rechtlichen Strukturen zu erkennen und analytisch anzuwenden.

Kriegerische Ereignisse und deren Auswirkungen lösen Betroffenheit und Emotionen aus, lassen angesichts einer scheinbaren Aussichtslosigkeit gerne einmal resignieren und eine allgemeine Zwecklosigkeit verspüren. Dennoch sollte hingesehen, objektiv und subjektiv abgewogen, eine fundierte Meinung gebildet und jede Möglichkeit genutzt werden, diese über lange Zeit errungene Ordnung aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass frühere Generationen trotz großer Widrigkeiten vergleichbare Errungenschaften verteidigt und weiterentwickelt haben.

Schliessen wir nun diesen Beitrag mit den Worten Voltaires: „Eines Tages wird alles gut sein, das ist unsere Hoffnung. Heute ist alles in Ordnung, das ist unsere Illusion.“